Strafrecht

Ist doch ganz einfach, man muss nur alles richtig machen! Aber ganz so einfach ist es oftmals eben nicht. Unser Rechtssystem ist nicht immer eindeutig und berücksichtigt in aller Regel den Einzelfall. Tatumstände wie Entschuldigungsgründe, rechtfertigender Notstand, Irrtum und grundsätzliche Schuldfähigkeit müssen immer geprüft werden.
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Tätigkeit auf allen Gebieten des Strafrechts – beginnend im Ermittlungsverfahren vor allen Behörden des Landes und des Bundes sowie vor allen Instanzen deutscher Gerichte einschließlich der Übernahme von Pflichtverteidigungen.
Darüber hinaus vertreten wir Sie in Rechtsmittelverfahren, bei Beschwerden, Berufungen und Revisionen im Strafrecht, bei Rechtsmittelverfahren im Strafvollzug etc.