Erbrecht
Über Jahrzehnte waren die Geschwister ein Herz und eine Seele, doch wenn der Erbfall eintritt, werden aus ihnen erbitterte Rivalen um den größten Anteil des hinterlassenen Vermögens. Erbengemeinschaften haben erfahrungsgemäß ein immenses Konfliktpotenzial und können oft erst vor Gericht eine Einigung erzielen.
Der erste Schritt, solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist eine rechtlich solide Testamentsgestaltung. Schon vor dem Erbfall stehen wir Ihnen beratend bei allen Fragen des Erbrechts zur Seite: Wie muss ein Testament aufgesetzt werden, um rechtsgültig zu sein? Welcher Pflichtteil steht jedem Hinterbliebenen zu? Wie verhält es sich mit Schenkungen zu Lebzeiten und einer vorweggenommenen Erbfolge? Wie können Wohn- oder Nießbrauchrecht verankert werden?
Sollte es im Erbfall nicht möglich sein, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, vertreten wir Sie fachkundig in allen Aspekten der Erbauseinandersetzung und der Testamentsvollstreckung.